Insertionsbedingungen


– Der Inserateteil steht allen Interessentinnen und Interessenten zur Verfügung.

– Die Insertionstarife werden vom Gemeinderat festgelegt und publiziert.

– Ehrverletzende oder unwahre Inserate werden nicht publiziert. Dasselbe gilt für Wahlinserate, die nicht von einer offiziellen Partei oder einer Person unterzeichnet sind. Wird ein Inserat nicht publiziert, wird die Auftraggeberin oder der Auftraggeber darüber orientiert.

– Insertionsaufträge sind direkt der Druckerei zuzustellen.

Auftragserteilung
Die Aufgabe, Änderung oder Sistierung von Anzeigen erbitten wir schriftlich. Für fehlerhaft erschienene Anzeigen infolge telefonischer Übermittlung lehnt die Druckerei jegliche Haftung ab (siehe auch Rubrik «Infos Datenübermittlung»).

Platzierung
Platzierungswünsche werden im Bereich des Möglichen berücksichtigt. Verbindlich sind sie nur, wenn ein Platzierungszuschlag von 50 Franken bezahlt wird. Das Nichteinhalten von Platzierungswünschen ohne Zuschlag berechtigt zu keinem Preisnachlass. Konkurrenzausschluss kann nicht garantiert werden.

Gut zum Druck
Ein Gut zum Druck wird nur garantiert, wenn die Druckunterlagen mindestens drei Tage vor Anzeigenschluss eintreffen.

Drucktechnische Mängel
Für Anzeigen, die infolge fehlender oder ungeeigneter Druckunterlagen (zu feiner Raster, zu kleine Schrift und so weiter) nicht einwandfrei erscheinen, kann keine Haftung übernommen werden.

Druckfehler
Druckfehler, die weder den Sinn noch die Werbewirkung wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einem Preisnachlass. Wird die Werbewirkung oder der Sinn wesentlich beeinträchtigt, werden im Maximum die Einschaltkosten der Anzeige erlassen.

powered by Landolt AG

empty