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Der Textteil des Feuerthaler Anzeigers steht allen Gemeindebehörden, den
Kommissionen, der Gemeindeverwaltung, den Dorfvereinen, den politischen
Ortsparteien sowie den Einwohnerinnen und Einwohnern unentgeltlich zur Verfügung. |
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Alle Artikel müssen einen direkten Bezug zur Gemeinde haben. |
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Auf die Wiedergabe von in anderen Medien bereits veröffentlichten Beiträgen ist zu
verzichten oder bei besonderem Interesse derselben ist für die Gemeinde eine
Zusammenfassung zu publizieren. Ausgenommen davon sind amtliche Mitteilungen. |
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Die Redaktionskommission behält sich das Recht vor, lange Artikel auf ein vertretbares
Mass zu kürzen. |
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Alle Berichte werden nach Möglichkeit in der von der Verfasserin oder dem Verfasser
gewünschten Ausgabe publiziert. |
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Jeder Artikel muss mit dem vollen Namen der Verfasserin, respektive des Verfassers,
oder dem Kürzel der Redaktorin oder des Redaktors gezeichnet werden. |
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Amtliche Mitteilungen werden unverändert übernommen. |
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Ehrverletzende oder unwahre Beiträge werden nicht publiziert. Wird ein Artikel nicht
publiziert, wird die Verfasserin oder der Verfasser darüber orientiert. |
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Die Publikation der Textbeiträge erfolgt im Rahmen der Platzverhältnisse nach folgender
Priorität: Mitteilungen der Behörden und der Gemeindeverwaltung, Reportagen und
Berichte, Beiträge der Dorfvereine, der Ortsparteien und der Einwohnerinnen und
Einwohner, Diskussionsforum und Leserbriefe. |
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Verspätet eintreffende Artikel können nicht mehr in die aktuelle Ausgabe aufgenommen werden. |
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